Rechtsgebiet
Aufenthaltsrecht
Einreise, Aufenthaltstitel, Arbeitsmarktzugang und die Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und Botschaften – für Privatpersonen und Unternehmen.

Typische Fragestellungen
- Sie möchten eine Firma in Deutschland gründen und fragen sich, welche Voraussetzungen Sie für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen müssen?
- Die deutsche Auslandsvertretung hat Ihnen kein Visum erteilt, obwohl Sie hier arbeiten oder studieren wollen?
- Sie haben Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen und möchten nun einen Arbeitsplatz suchen?
- Sie fragen sich als Arbeitgeber, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie eine ausländische Fachkraft einstellen dürfen?
Das Aufenthaltsrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich sind insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Aufenthaltsverordnung sowie – für Unionsbürger – das Freizügigkeitsgesetz/EU. In Deutschland leben Millionen Menschen mit Migrationshintergrund; mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und der Reform des Zuwanderungsrechts wurde der Zugang qualifizierter Kräfte zum Arbeitsmarkt deutlich erleichtert und erstmals die Zuwanderung Selbständiger ausdrücklich geregelt.
In der Praxis entscheidet oft die genaue Subsumtion über Erfolg oder Misserfolg: Welcher Aufenthaltszweck ist einschlägig, welche Nachweise sind erforderlich, wann besteht ein Anspruch und wann steht die Entscheidung im Ermessen der Behörde? Gerade bei der Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG), beim Familiennachzug, bei der Niederlassungserlaubnis oder bei drohenden Verlängerungsablehnungen kommt es auf eine sorgfältige Begründung und die richtige Verfahrensart an.
Wir beraten Sie bei sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen, prüfen Bescheide und Fristen und vertreten Sie gegenüber den Ausländerbehörden, den Auslandsvertretungen und vor den Verwaltungsgerichten – im Eil- wie im Hauptsacheverfahren. Internationale Unternehmen begleiten wir bei der Gründung einer Niederlassung und der Klärung aufenthaltsrechtlicher Detailfragen, auf Wunsch auch auf Englisch und Französisch.
Wie wir unterstützen
- Visa- und Aufenthaltserlaubnisverfahren (Studium, Beschäftigung, Selbständigkeit, Familiennachzug)
- Widerspruch und Klage gegen ablehnende Bescheide; einstweiliger Rechtsschutz
- Beratung von Arbeitgebern zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
- Begleitung internationaler Unternehmen bei Niederlassung und Firmengründung
Entscheidungen & Veröffentlichungen
Eine Auswahl aus unserer Praxis – als PDF zum Download.
Aufenthaltsrecht – wir beraten Sie
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