Rechtsgebiet

Öffentliches Baurecht

Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Nachbarschutz und Planfeststellung – damit Ihr Vorhaben rechtssicher realisiert wird.

Öffentliches Baurecht

Typische Fragestellungen

  • Die Gemeinde hat Ihren Antrag auf eine Baugenehmigung oder Ihre Bauvoranfrage abgelehnt, weil das Vorhaben dem Bebauungsplan widersprechen soll?
  • Die Ansiedlung oder Erweiterung Ihres Gewerbebetriebs soll aus bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Gründen nicht genehmigt werden?
  • Sie befürchten, dass das Bauvorhaben Ihres Nachbarn Sie in Ihren Rechten beeinträchtigt?
  • Sie benötigen Unterstützung in einem Planfeststellungsverfahren?

Das öffentliche Baurecht beantwortet die Frage, ob ein bestimmtes Vorhaben an einer bestimmten Stelle in der geplanten Art und Weise zulässig ist. Es gliedert sich in das Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung – „Wo und was darf gebaut werden?“) und das Bauordnungsrecht der Länder (in Nordrhein-Westfalen die Landesbauordnung – „Wie ist zu bauen?“). Hinzu treten Fachplanungs- und Nachbarrecht.

Welche Vorgaben ein Vorhaben erfüllen muss, lässt sich häufig bereits durch eine Bauvoranfrage und durch Verhandlungen mit den beteiligten Behörden klären. Bleibt eine Einigung aus, eröffnet das Verwaltungsverfahren – Widerspruch und Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung, im Nachbarstreit die Anfechtung einer erteilten Genehmigung, jeweils flankiert durch einstweiligen Rechtsschutz – den Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir beraten und vertreten Bauherren, Unternehmen, Grundstückseigentümer und Gemeinden in allen baurechtlichen Fragestellungen. Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit, entwickeln eine Strategie und setzen Ihr Vorhaben gegenüber Bauaufsichts- und Planungsbehörden sowie vor den Verwaltungsgerichten durch.

Wie wir unterstützen

  • Bauvoranfrage, Baugenehmigung und Abweichungs-/Befreiungsanträge
  • Nachbarwidersprüche und Nachbarklagen
  • Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
  • Eilrechtsschutz gegen Baustopp oder Nutzungsuntersagung

Öffentliches Baurecht – wir beraten Sie

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

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