Rechtsgebiet

Gewerberecht

Gewerbeerlaubnis, Gewerbeuntersagung und Marktzulassung – damit Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit absichern.

Gewerberecht

Typische Fragestellungen

  • Sie haben eine Gewerbeuntersagung erhalten oder die Erlaubnis für eine bestimmte Tätigkeit wurde Ihnen versagt?
  • Sie möchten auf einem Markt oder Volksfest Waren anbieten und wurden nicht als Teilnehmer zugelassen?
  • Sie haben Zweifel, ob Ihre Tätigkeit überhaupt als (erlaubnispflichtiges) Gewerbe einzustufen ist?
  • Sie fragen sich, ob die gewerberechtlichen Vorschriften auch für eine im Ausland gegründete Gesellschaft gelten?

Nach § 1 der Gewerbeordnung gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit: Der Betrieb eines Gewerbes ist grundsätzlich jedermann gestattet. Zum Schutz der Allgemeinheit bestehen jedoch zahlreiche Erlaubnis-, Anzeige- und Überwachungspflichten – von der einfachen Gewerbeanzeige über erlaubnispflichtige Gewerbe (etwa Bewachung, Makler, Gaststätten) bis zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit.

Diese Vorschriften gelten nicht nur für in Deutschland ansässige Unternehmen, sondern unter Umständen auch für Gesellschaften mit Sitz im Ausland, sobald sie im Inland tätig werden. Gerade die Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Rückstände oder fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit trifft Betriebe hart und erfordert eine schnelle, fundierte Reaktion.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in gewerberechtlichen Fragestellungen und beraten und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in allen Angelegenheiten – von der Erlaubnis über die Marktzulassung bis zur Abwehr einer Untersagung.

Wie wir unterstützen

  • Gewerbeerlaubnis und Abwehr der Gewerbeuntersagung
  • Markt-, Messe- und Sondernutzungszulassungen
  • Einstufung und Abgrenzung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
  • Beratung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen

Gewerberecht – wir beraten Sie

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Kontakt aufnehmen Alle Entscheidungen
Anrufen