Rechtsgebiet
Handwerksrecht
Eintragung in die Handwerksrolle, Ausnahmebewilligungen und der Vorwurf der Schwarzarbeit – für Gründerinnen, Gründer und bestehende Betriebe.

Typische Fragestellungen
- Sie möchten sich ohne Meisterbrief selbständig machen und eine Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO) oder eine Ausnahmebewilligung (§§ 8, 9 HwO) beantragen?
- Ihr Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle wurde abgelehnt, oder Sie möchten klären, ob Ihr Gewerk überhaupt zulassungspflichtig ist?
- Sie betreiben Ihr Handwerk im Reisegewerbe und es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
- Gegen Sie wird – aus Ihrer Sicht zu Unrecht – der Vorwurf der Schwarzarbeit erhoben?
Mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurde das Meisterbrieferfordernis in vielen Gewerken abgeschafft und mit der Altgesellenregelung die Existenzgründung ohne Meisterbrief erleichtert. Die Reform von 2020 hat für eine Reihe von Handwerken die Meisterpflicht wieder eingeführt. Das Ergebnis ist eine komplexe Gemengelage aus zulassungspflichtigen, zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerben.
Gerade bei den zulassungspflichtigen Handwerken werden Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen häufig zu restriktiv gehandhabt; entscheidend ist der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie einer leitenden Stellung. Selbständige Handwerkerinnen und Handwerker sehen sich zudem nicht selten dem vorschnellen Vorwurf der Schwarzarbeit ausgesetzt.
Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten mit den Handwerkskammern und Ordnungsbehörden, begleiten die Eintragung und Existenzgründung im Handwerk und verteidigen Sie in Ordnungswidrigkeiten- und Untersagungsverfahren.
Wie wir unterstützen
- Eintragung in die Handwerksrolle, Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO)
- Ausnahmebewilligung (§§ 8, 9 HwO) und Altgesellenregelung
- Verfahren wegen unerlaubter Handwerksausübung / Schwarzarbeit
- Beratung rund um die Meisterpflicht nach der Reform 2020
Entscheidungen & Veröffentlichungen
Eine Auswahl aus unserer Praxis – als PDF zum Download.
Handwerksrecht – wir beraten Sie
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Kontakt aufnehmen Alle Entscheidungen