Rechtsgebiet
Schul- & Kindergartenrecht
Förderbedarf, Versetzung, Schulwahl und der Anspruch auf einen Kita-Platz – wir vertreten die Interessen von Kindern und Eltern.

Typische Fragestellungen
- Bei Ihrem Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt oder die Teilnahme am gemeinsamen Unterricht abgelehnt?
- Die Nichtversetzung in die nächste Klasse oder das nicht bestandene Abitur erscheinen Ihnen nicht nachvollziehbar?
- Ihr Kind soll für die gewünschte Schule nicht geeignet sein?
- Sie benötigen einen Betreuungsplatz und Ihr Antrag wurde abgelehnt?
Fehlentscheidungen im schulischen Bereich können die weitere Entwicklung eines Kindes erheblich beeinflussen. Die Schule ist jedoch kein rechtsfreier Raum: Zahlreiche Vorschriften müssen bei Versetzungs-, Aufnahme- und Förderentscheidungen beachtet werden. Werden Verfahrensvorschriften – etwa das gebotene Elterngespräch im Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs – missachtet, kann dies einen beachtlichen Verfahrensfehler darstellen.
Im Kindergarten- und Kita-Recht besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Wird kein bedarfsgerechter Platz zur Verfügung gestellt, kommen Eil- und Klageverfahren sowie unter Umständen Ansprüche auf Aufwendungsersatz in Betracht.
Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten mit Schulen, Schulaufsicht und Trägern, prüfen Bescheide und vertreten die Interessen von Eltern und Kindern – mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und der gebotenen Zügigkeit.
Wie wir unterstützen
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs / gemeinsames Lernen
- Versetzung, Nichtversetzung und Prüfungsentscheidungen
- Schulaufnahme und Schulwahl
- Durchsetzung des Anspruchs auf einen Kita-Platz
Entscheidungen & Veröffentlichungen
Eine Auswahl aus unserer Praxis – als PDF zum Download.
Schul- & Kindergartenrecht – wir beraten Sie
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