Rechtsgebiet
Soldatenrecht
Laufbahn, Eignung, Entlassung und die Rückforderung von Ausbildungskosten – für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.

Typische Fragestellungen
- Sie sind Offiziersanwärter und möchten Ihren Dienst beenden, schrecken aber vor der Erstattungspflicht zurück?
- Sie möchten eine Laufbahn beginnen, doch Ihre Fliegertauglichkeit oder persönliche Eignung wurde verneint?
- Sie sind Sanitätsoffizier und möchten sich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung berufen?
- Ihre Übergangsgebührnisse nach dem Soldatenversorgungsgesetz wurden nicht in der erwarteten Höhe festgesetzt?
Die Bundeswehr bietet als Arbeitgeber im zivilen wie im militärischen Bereich vielfältige berufliche Möglichkeiten. Für Soldatinnen und Soldaten gelten jedoch besondere Einstellungs- und Entlassungsvoraussetzungen sowie ein eigenes Status- und Versorgungsrecht (Soldatengesetz, Soldatenversorgungsgesetz).
Ein häufiges und finanziell einschneidendes Thema ist die Rückerstattung von Ausbildungskosten, wenn ein Soldat auf Zeit vorzeitig ausscheidet – etwa nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe Ausbildungskosten überhaupt erstattungsfähig sind, ob ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen sind und ob eine besondere Härte eine Ermessensentscheidung über einen (teilweisen) Verzicht gebietet.
Wir verfügen über umfangreiches Spezialwissen im Soldatenrecht und unterstützen Sie bei Statusfragen, Eignungs- und Entlassungsverfahren sowie bei der Abwehr überhöhter Erstattungsforderungen.
Wie wir unterstützen
- Eignungs-, Laufbahn- und Entlassungsverfahren
- Rückforderung von Ausbildungskosten – Höhe, ersparte Aufwendungen, Härtefall
- Kriegsdienstverweigerung und ihre dienstrechtlichen Folgen
- Übergangsgebührnisse und Versorgungsfragen
Entscheidungen & Veröffentlichungen
Eine Auswahl aus unserer Praxis – als PDF zum Download.
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