Rechtsgebiet

Staatsangehörigkeits- & Einbürgerungsrecht

Einbürgerung, Mehrstaatigkeit, Feststellung und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörigkeits- & Einbürgerungsrecht

Typische Fragestellungen

  • Sie leben seit Längerem in Deutschland und möchten wissen, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen müssen?
  • Die Behörde erkennt Ihre Sprach- oder Integrationsnachweise nicht an?
  • Sie oder Ihr Kind benötigen eine doppelte Staatsangehörigkeit, etwa aus erbrechtlichen Gründen im Herkunftsland?
  • Bei Ihnen ist – möglicherweise unbemerkt – der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten?

Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt Erwerb, Feststellung und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurden die Einbürgerung erleichtert und die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen; daneben besteht ein Erklärungsrecht zum Erwerb der Staatsangehörigkeit (§ 5 StAG) für bestimmte Personengruppen.

In der Praxis entscheiden oft Detailfragen: die Berechnung der Aufenthaltszeiten, der Nachweis der Sprachkenntnisse und der Sicherung des Lebensunterhalts, die Behandlung von Vorstrafen oder die Auswirkungen der Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit. Der unbemerkte Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann gravierende Folgen haben und sollte frühzeitig geklärt werden.

Wir begleiten Sie durch das Einbürgerungsverfahren – von der Antragstellung über die Klärung von Zweifelsfragen bis zur Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren – und beraten Sie in allen Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts.

Wie wir unterstützen

  • Einbürgerung – Beratung, Antrag und Rechtsmittel
  • Erklärungserwerb nach § 5 StAG
  • Feststellung des Bestands der Staatsangehörigkeit
  • Mehrstaatigkeit und Beibehaltungsgenehmigung

Entscheidungen & Veröffentlichungen

Eine Auswahl aus unserer Praxis – als PDF zum Download.

Staatsangehörigkeits- & Einbürgerungsrecht – wir beraten Sie

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