Rechtsgebiet

Subventionsrecht

Förderung, Verwendungsnachweis und die Abwehr von Rückforderungen – einschließlich der Corona-Soforthilfen.

Subventionsrecht

Typische Fragestellungen

  • Ihr Konkurrent hat eine Subvention erhalten, Sie aber nicht?
  • Als Behörde stellt sich für Sie die Frage, wann die Rückforderung einer Subvention verfristet ist?
  • Sie haben Zweifel, ob alle Voraussetzungen für die Rückforderung einer Zuwendung vorliegen?
  • Sie fragen sich, ob und wie eine Rückforderung im Insolvenzverfahren erfolgt?

Subventionen können den Wettbewerb beleben, bergen aber zugleich die Gefahr von Verzerrungen. Die Vergabe wird deshalb regelmäßig an eine Vielzahl von Nebenbestimmungen geknüpft (etwa die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen – ANBest). Werden Auflagen nicht erfüllt oder Mittel zweckwidrig verwendet, kommen Widerruf und Rückforderung des Zuwendungsbescheids in Betracht – allerdings nur unter Beachtung des vorgeschriebenen Ermessens und der Jahresfrist.

Besondere Aktualität hat das Subventionsrecht durch die Corona-Soforthilfen erlangt: Zahlreiche Empfänger sehen sich Rückforderungsbescheiden ausgesetzt. Hier ist sorgfältig zu prüfen, ob die Bewilligungsbedingungen rechtmäßig waren, ob der tatsächliche Liquiditätsengpass zutreffend berechnet wurde und ob die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.

Das Subventionsrecht ist eine Spezialmaterie, die fundiertes Fachwissen erfordert. Wir beraten und vertreten Zuwendungsempfänger und Behörden in allen subventionsrechtlichen Fragen – von der Antragstellung über den Verwendungsnachweis bis zur Abwehr oder Durchsetzung von Rückforderungen.

Wie wir unterstützen

  • Antrag, Bewilligung und Verwendungsnachweis von Fördermitteln
  • Abwehr von Widerruf und Rückforderung (auch Corona-Soforthilfe)
  • Konkurrentenschutz im Subventionsrecht
  • Subventionsrechtliche Fragen in Krise und Insolvenz

Entscheidungen & Veröffentlichungen

Eine Auswahl aus unserer Praxis – als PDF zum Download.

Subventionsrecht – wir beraten Sie

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Kontakt aufnehmen Alle Entscheidungen
Anrufen