Rechtsgebiet
Umweltrecht
Immissionsschutz, Altlasten, Naturschutz und Genehmigungsverfahren – für Unternehmen, Eigentümer, Behörden und Verbände.

Typische Fragestellungen
- Auf Ihrem Grundstück befinden sich Altlasten und Sie werden zur Sanierung herangezogen?
- Eine Anlage soll nicht genehmigt werden oder es drohen nachträgliche Anordnungen?
- Ihr Betrieb ist immissionsträchtig und es gibt Streit mit Nachbarn oder Behörden?
- Sie sind als Umwelt- oder Naturschutzverband betroffen und möchten ein Vorhaben überprüfen lassen?
Das Umweltrecht umfasst eine Vielzahl europäischer und nationaler Rechtsnormen, die dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dienen. Dazu zählen insbesondere das Immissionsschutzrecht (BImSchG), das Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht, der Bodenschutz und das Altlastenrecht, das Naturschutzrecht sowie das Wasserrecht. Vielfach ist das Umweltrecht eng mit dem Bau- und Anlagenzulassungsrecht verzahnt.
Für Unternehmen sind Genehmigungsverfahren, nachträgliche Anordnungen und Grenzwerte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung; für Grundstückseigentümer kann die Inanspruchnahme als Zustands- oder Handlungsstörer bei Altlasten existenzbedrohend sein. Umwelt- und Naturschutzverbände verfügen über besondere Klagerechte.
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Grundstückseigentümer, Behörden und Verbände in umweltrechtlichen Fragestellungen. Sprechen Sie uns an – wir erläutern Ihnen Ihre Rechte und zeigen die bestehenden Lösungsmöglichkeiten auf.
Wie wir unterstützen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Anordnungen
- Altlasten und Bodenschutz – Störerhaftung und Sanierung
- Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht
- Naturschutzrecht und Verbandsbeteiligung
Umweltrecht – wir beraten Sie
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Kontakt aufnehmen Alle Entscheidungen