Rechtsgebiet

Wasserrecht

Gewässerbenutzung, Erlaubnisse und Bewilligungen, Anlagen am Gewässer und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Wasserrecht

Typische Fragestellungen

  • Sie möchten Wasser aus einem Gewässer entnehmen oder einleiten?
  • Ihnen wird das Einbringen von Stoffen in ein Gewässer nicht gestattet?
  • Sie betreiben eine Wasserkraft- oder Umschlaganlage und müssen die AwSV beachten?
  • Sie sollen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung dulden oder werden hierfür herangezogen?

Das Wasserrecht hat die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand. Wasser ist einerseits elementare Lebensgrundlage, andererseits wird es von der modernen Industriegesellschaft vielfältig genutzt – zum Transport, zur Energiegewinnung und in Produktionsprozessen. Eine interessenausgleichende Bewirtschaftung ist daher erforderlich und wird durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze gesteuert.

Jede Gewässerbenutzung bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung. Besondere Anforderungen gelten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), etwa für Umschlag-, Lager- und Abfüllanlagen. Auch die Gewässerunterhaltung und der Hochwasserschutz führen regelmäßig zu Pflichten und Auseinandersetzungen.

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Behörden und Bürgerinnen und Bürger in sämtlichen wasserrechtlichen Angelegenheiten und erläutern Ihnen die bestehenden Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten.

Wie wir unterstützen

  • Wasserrechtliche Erlaubnis und Bewilligung
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz
  • Abwehr nachträglicher Anordnungen und Sanierungsverlangen

Entscheidungen & Veröffentlichungen

Eine Auswahl aus unserer Praxis – als PDF zum Download.

Wasserrecht – wir beraten Sie

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