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Prüfungsanfechtungen, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Akkreditierung von Studiengängen, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Handwerksrecht (Altgesellenregelung), die Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Beantragung einer Baugenehmigung, Konkurrentenklagen im Beamtenrecht, Einbürgerungen, die Rückforderung von Subventionen, die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung - um nur beispielhaft einige unserer Tätigkeitsbereiche zu nennen - erfordern juristisch fundiertes Spezialwissen.

Wir, die Kanzlei Baiker & Richter, sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Daher sind die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Darüber hinaus beraten wir Sie in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts.

Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Zu unserer Mandantschaft zählen darüber hinaus internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Firma gründen wollen oder aufenthaltsrechtliche Detailfragen zu klären haben.



Sie erreichen uns wie folgt:

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Baiker & Richter
Rechtsanwälte

Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
T (0211) 58 65 156
F (0211) 58 65 158
b-r@baiker-richter.com