Fachkanzlei für Verwaltungsrecht · Düsseldorf
Ihr Fachanwalt für
Verwaltungsrecht
Die Kanzlei Baiker & Richter betreut Privatleute, Unternehmen und Behörden bundesweit in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen und vertritt Sie vor allen Verwaltungsgerichten – bis zum Bundesverfassungsgericht.
- Fachanwälte für Verwaltungsrecht
- Bundesweit vor allen Instanzen
- Transparente Honorargestaltung

Schwerpunkte
Unsere Rechtsgebiete
Wir sind ausschließlich auf das öffentliche Recht spezialisiert. Wählen Sie ein Rechtsgebiet für ausführliche Informationen und aktuelle Entscheidungen.
Aktuelles
Neues aus der Kanzlei

Newsletter Wasserrecht: PFAS und Kommunalabwasser
Unser Juni-Newsletter beleuchtet die verschärften Anforderungen an PFAS („Ewigkeitschemikalien“) und das Kommunalabwasser. Wir zeigen, was Betreiber, Kommunen und Einleiter bei Grenzwerten, Überwachung und Sanierung jetzt beachten müssen.
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Newsletter Handwerksrecht: Photovoltaik-Montage
Boomende Photovoltaik – aber wer darf montieren? Unser Newsletter erläutert, welche Tätigkeiten bei der PV-Montage handwerksrechtlich zulassungspflichtig sind und wie Betriebe Eintragung und Abgrenzung rechtssicher handhaben.
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Newsletter Handwerksrecht: Bußgeld und Sanktionsfolgen
Schwarzarbeit, fehlende Eintragung, Verstöße gegen die Handwerksordnung: Unser Newsletter ordnet die wichtigsten Bußgeld- und Sanktionsfolgen im Handwerksrecht ein und zeigt Verteidigungsansätze auf.
Verweis ansehen →Häufige Fragen
FAQ
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Was kostet ein Erstgespräch?
Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir informieren Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens.
Sind Sie bundesweit tätig?
Ja. Wir betreuen Mandate bundesweit und vertreten Sie vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Hilfreich sind alle Bescheide, Schreiben der Behörde und der bisherige Schriftverkehr – am besten mit Datum und etwaigen Fristen. Diese können Sie auch direkt über unser Kontaktformular hochladen.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
In der Regel melden wir uns zeitnah zurück. Bei laufenden Fristen bitten wir Sie, uns möglichst frühzeitig – gern telefonisch – zu kontaktieren, damit keine Rechtsnachteile entstehen.
Beraten Sie auch Behörden und Unternehmen?
Ja. Zu unserer Mandantschaft zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie Behörden – darunter internationale Unternehmen bei Firmengründung und aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Fall
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns einfach bei Ihnen zurück.
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