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Rechtsanwälte



Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht. 

Rechtsgrundlage ist die Fachanwaltsordnung (http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/fao-stand-01.03.2016.pdf). Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Im Verwaltungsrecht setzt der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung persönlich und weisungsfrei 80 Fälle, davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren bearbeitet hat. Besondere Kenntnisse sind im Verwaltungsrecht im allgemeinen Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung sowie in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus dem öffentlichen Baurecht, Abgabenrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht oder öffentliches Dienstrecht gewählt sein muss, nachzuweisen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen.

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