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Sie möchten eine Firma in Deutschland gründen und fragen sich, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Die Deutsche Botschaft hat Ihnen kein Visum zur Einreise erteilt, obwohl Sie in Deutschland arbeiten oder studieren wollen?

Sie haben in Deutschland ihr Studium abgeschlossen und möchten sich nun einen Arbeitsplatz suchen?  

Sie fragen sich, ob Sie einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen dürfen?

In Deutschland leben gegenwärtig ca. 14 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Durch das Zuwanderungsgesetz wurde der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Hochqualifizierte weiter erleichtert. Zudem ist erstmals ausdrücklich die Zuwanderung Selbständiger geregelt. Wir beraten Sie bei sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie z.B. gegenüber dem Ausländeramt und den Botschaften.



Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setzt mindestens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen mehr als nur selten verstehen kann...


§ 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG setzt nicht voraus, dass im Zeitpunkt der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bereits fünf Arbeitsplätze geschaffen worden...