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Sie wollen bauen, doch die Gemeinde hat Ihren Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Ihre Bauvoranfrage abgelehnt, weil Ihr Vorhaben nicht mit dem Bebauungsplan im Einklang stehen soll?

Die Ansiedlung oder die Erweiterung Ihres Gewerbetriebs soll wegen bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Gründen nicht genehmigt werden?

Sie haben Bedenken, ob die Baumaßnahmen Ihres gewerblichen oder privaten Nachbarn mit dem geltenden Recht in Einklang stehen und Sie in Ihren Rechten beeinträchtigen? Sie benötigen Unterstützung im Planfeststellungsverfahren? 

 Das Baurecht beschäftigt sich im Wesentlichen damit, ob ein bestimmtes Bauvorhaben an einer bestimmten Stelle in der geplanten Art und Weise zulässig ist. Welche Vorgaben ein Bauvorhaben erfüllen muss, um doch noch genehmigt zu werden, lässt sich oftmals durch Verhandlungen mit den beteiligten Behörden klären. Ansonsten verbleibt die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klärung. Wir beraten und vertreten Privatleute, Unternehmen und Gemeinden in sämtlichen baurechtlichen Fragestellungen. Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen, welche Rechte Sie haben und welche Lösungsmöglichkeiten bestehen.